Die gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter

Seit 01.08.2018 sind Hausverwalter gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet: Innerhalb von 3 Jahren müssen 20 Stunden fachgebundene Weiterbildung absolviert werden. Lesen Sie hier, welche Themen wir vertieft haben:

  • Erhaltung der Wohnanlage
  • Bauwesen
  • WEG-Reform Teil 2
  • WEG-Reform: Harmonisierung mit dem Mietrecht
  • WEG-Reform Teil 1
  • WEG-Reform: Neue Beschlusskompetenzen für bauliche Veränderungen und deren Kostenverteilung
  • WEG-Reform: Jahresabrechnung und Vermögensbericht: Die maßgeblichen Inhalte nach der WEG-Reform
  • WEG-Recht kompakt 2020: Die wichtigsten Urteile im Überblick
  • Betriebskostenabrechnung
  • Mietverwaltung Update Rechtsprechung
  • Die Eigentümerversammlung
  • Abgrenzung Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Bauschäden, Mängelanzeige, Bauabnahme und Fristen
  • DSGVO in der Praxis
  • DSGVO Umsetzung
  • Kalkulation der Verwaltervergütung

Die Fachkompetenz – der Sachkundenachweis

Ein guter Verwalter braucht Fachkompetenz. Bisher gab es keine Berufszulassungsregelung für Hausverwalter, so ließ sich diese Kompetenz für die Eigentümer nur schwer nachvollziehen. Kriterien hierfür können die Aus- und Weiterbildung, die Berufserfahrung oder die Zugehörigkeit zu Verbänden sein. Mit der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde nun endlich der Sachkundenachweis für Immobilienverwalter eingeführt: Ab Dezember 2022 hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.

Bei der GRÜN HAUSVERWALTUNG bestehen bisher folgende Qualifikationen:

  • Fachwirt / in für Gebäudemanagement HWK
  • Wirtschaftsfachwirt / in IHK
  • Ausbildung für Ausbilder

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