Die zertifizierte Verwalterin nach § 26a WEG

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Sabine López Foedtke hat die Prüfung als „Zertifizierte Verwalterin“ nach § 26a WEG vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen erfolgreich abgelegt.

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