Der zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG

GRÜN HAUSVERWALTUNG wartet auf den Startschuss für die IHK-Prüfung!

Näheres zu der Prüfung zum zertifizierten Verwalter und deren Inhalten sowie Ausnahmen werden in einer Rechtsverordnung geregelt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine solche Verordnung beschlossen.

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Bis 12.2022 gilt eine Übergangsfrist. Danach gilt für WEGs mit mehr als 8 Einheiten: Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters entspricht nicht mehr der ordnungsgemäßen Verwaltung.

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