Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist in Deutschland durch das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt. In diesem Sinne zählen zu unseren allgemeinen Aufgaben die Aufstellung einer Hausordnung, die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung der Gebäude, das Abschließen von Feuer- und Haftpflichtversicherungen und das Aufstellen eines Wirtschaftsplan und eines Vermögensbericht nach § 28 WEG. Darüber hinaus kümmern wir uns um die technische Betreuung und Wartung der Objekte, um die Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Erstellung der Hausgeldabrechnung und die Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümer.