Die gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter
Seit 01.08.2018 sind Hausverwalter gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet: Innerhalb von 3 Jahren müssen 20 Stunden fachgebundene Weiterbildung absolviert werden. Lesen Sie hier, welche Themen wir vertieft haben:
- Erhaltung der Wohnanlage
- Bauwesen
- WEG-Reform Teil 2
- WEG-Reform: Harmonisierung mit dem Mietrecht
- WEG-Reform Teil 1
- WEG-Reform: Neue Beschlusskompetenzen für bauliche Veränderungen und deren Kostenverteilung
- WEG-Reform: Jahresabrechnung und Vermögensbericht: Die maßgeblichen Inhalte nach der WEG-Reform
- WEG-Recht kompakt 2020: Die wichtigsten Urteile im Überblick
- Betriebskostenabrechnung
- Mietverwaltung Update Rechtsprechung
- Die Eigentümerversammlung
- Abgrenzung Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Bauschäden, Mängelanzeige, Bauabnahme und Fristen
- DSGVO in der Praxis
- DSGVO Umsetzung
- Kalkulation der Verwaltervergütung
Die Fachkompetenz – der Sachkundenachweis
Ein guter Verwalter braucht Fachkompetenz. Bisher gab es keine Berufszulassungsregelung für Hausverwalter, so ließ sich diese Kompetenz für die Eigentümer nur schwer nachvollziehen. Kriterien hierfür können die Aus- und Weiterbildung, die Berufserfahrung oder die Zugehörigkeit zu Verbänden sein. Mit der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde nun endlich der Sachkundenachweis für Immobilienverwalter eingeführt: Ab Dezember 2022 hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
Bei der GRÜN HAUSVERWALTUNG bestehen bisher folgende Qualifikationen:
- Fachwirt / in für Gebäudemanagement HWK
- Wirtschaftsfachwirt / in IHK
- Ausbildung für Ausbilder