⇒ Erlaubnis als Immobilienverwalter nach § 34c GewO
GRÜN HAUSVERWALTUNG wurde die Erlaubnis nach § 34c GewO durch die Stadt Mülheim an der Ruhr erteilt. Die Erlaubnis erhält, wer ordentliche Vermögensverhältnisse nachweisen kann. Das bedeutet keine Steuerschulden, keine eidesstattliche Versicherung, keine Eintragung in der Schuldnerkartei, kein Insolvenzverfahren.
⇒ Umfänglicher Versicherungsschutz
GRÜN HAUSVERWALTUNG unterhält Versicherungen für verschiedene Risiken im Bereich der Immobilienverwaltung:
- Vermögenshaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter
- Vertrauensschadenversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
⇒ Mitglied im BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter
GRÜN HAUSVERWALTUNG ist Mitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter. Die Muster-Verwalterverträge des BVI bilden die Basis unserer Verträge.
⇒ Fachkunde
Mitarbeiterqualifikationen bei der GRÜN HAUSVERWALTUNG:
- Fachwirt / in für Gebäudemanagement (Handwerkskammer)
- Wirtschaftsfachwirt / in (Industrie- und Handelskammer)
- Ausbildung für Ausbilder (Industrie- und Handelskammer)
⇒ Weiterbildung
Seit 01.08.2018 sind Hausverwalter gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet. Lesen Sie hier, welche Themen bei uns bereits vertieft wurden.
⇒ Referenzen